Ein Muster mit 11 Abschnitten. Zum Kopieren oder als Word-Datei.
Mit Hinweisen zu Kartellrecht, Impressum und Bildrechten für Franchisesysteme in Deutschland.
Social-Media-Richtliniefür alle StandorteJe mehr Standorte selbst posten, desto wichtiger wird ein gemeinsamer Rahmen. Ohne Richtlinie entscheidet jeder Franchisenehmer selbst über Ton, Bildsprache und Themen – und die Zentrale erfährt von Problemen erst, wenn sie schon öffentlich sind.
Eine gute Richtlinie ist kurz, konkret und erklärt, warum etwas geregelt ist. Sie verbietet wenig und zeigt viel: welche Inhalte erwünscht sind, wie Vorlagen genutzt werden und wer bei Fragen hilft. So wird sie im Alltag gelesen statt abgeheftet.
Passen Sie die markierten Platzhalter an und ergänzen Sie, was für Ihr System gilt.
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Diese Richtlinie regelt den Auftritt aller Standorte von [Systemname] in sozialen Netzwerken. Sie gilt für alle Profile, die den Namen oder die Marke [Systemname] tragen, sowie für alle Personen, die für einen Standort Beiträge veröffentlichen oder Nachrichten beantworten. Ziel ist ein einheitlicher, glaubwürdiger Markenauftritt, der zugleich die Nähe jedes Standorts zu seiner Kundschaft zeigt.
Standortprofile werden nach dem Schema „[Systemname] [Ort]“ benannt und mit den von der Zentrale bereitgestellten Profilbildern, Titelbildern und Profiltexten eingerichtet. Neue Profile werden nur nach Abstimmung mit der Zentrale angelegt. Die Zentrale erhält Administrator- oder Mitarbeiterrechte auf allen Standortprofilen. Zugangsdaten werden nicht weitergegeben; bei personellen Wechseln werden Zugänge unverzüglich angepasst. Regelungen zur Übertragung der Profile bei Vertragsende ergeben sich aus dem Franchisevertrag.
Standorte sind auf folgenden Plattformen aktiv: [z. B. Instagram, Facebook, Google-Unternehmensprofil]. Weitere Plattformen (z. B. TikTok, LinkedIn) werden nur nach Freigabe durch die Zentrale genutzt.
Wir sprechen unsere Kundschaft mit [du / Sie] an, freundlich, klar und ohne Übertreibungen. Logos, Farben und Schriften werden ausschließlich gemäß Markenhandbuch verwendet. Vorlagen der Zentrale dürfen um lokale Inhalte ergänzt, aber nicht gestalterisch verändert werden. Eigene Fotos aus dem Standort sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie den Qualitätsstandards entsprechen.
Erwünscht sind insbesondere: Einblicke in den Standort und das Team, lokale Anlässe und Veranstaltungen, Angebote und Aktionen der Zentrale, Kundenstimmen (mit Einwilligung), Tipps aus dem Fachgebiet sowie geänderte Öffnungszeiten. Die Zentrale stellt regelmäßig Beiträge bereit, die von den Standorten freigegeben oder angepasst werden.
Nicht veröffentlicht werden: Äußerungen zu Parteipolitik und Religion, abwertende Aussagen über Wettbewerber, nicht freigegebene Preisaktionen oder Gewinnspiele, Inhalte mit Gesundheits- oder Heilversprechen sowie interne Informationen des Systems. Im Zweifel wird die Zentrale vor der Veröffentlichung gefragt.
Es werden nur Fotos, Videos, Musik und Texte verwendet, für die die nötigen Rechte vorliegen. Personen auf Fotos und Videos werden nur mit ihrer Einwilligung gezeigt; bei Kundinnen und Kunden wird die Einwilligung dokumentiert. Fremde Inhalte werden nur geteilt, nicht als eigene veröffentlicht. Musik in Videos wird nur aus den lizenzierten Bibliotheken der Plattformen genutzt.
Jedes Standortprofil enthält einen leicht erreichbaren Link auf das Impressum des Standorts. Kooperationen mit Influencern oder Partnern werden als Werbung gekennzeichnet. Gewinnspiele werden nur mit von der Zentrale freigegebenen Teilnahmebedingungen durchgeführt und halten die Regeln der jeweiligen Plattform ein.
Kommentare und Nachrichten werden an Werktagen innerhalb von [24] Stunden beantwortet. Auf Kritik reagieren wir sachlich, freundlich und lösungsorientiert, bei Bedarf mit dem Angebot, das Gespräch per Telefon oder Nachricht fortzusetzen. Beleidigende oder rechtswidrige Kommentare werden ausgeblendet und dokumentiert. Bei Beschwerden mit Außenwirkung, Presseanfragen oder einer Häufung negativer Reaktionen wird die Zentrale sofort informiert unter [Kontakt].
Beiträge der Zentrale werden vom Standort vor der Veröffentlichung geprüft und freigegeben oder nach Absprache automatisch veröffentlicht. Eigene Beiträge der Standorte brauchen keine Freigabe, solange sie dieser Richtlinie entsprechen. Ansprechpartner für alle Fragen zu Social Media ist [Name, E-Mail, Telefon].
Diese Richtlinie gilt ab [Datum]. Die Zentrale passt sie bei Bedarf an und informiert alle Standorte über Änderungen.
Vorgaben zum einheitlichen Auftritt sind grundsätzlich zulässig, wenn sie Identität und Ansehen des Systems schützen. Kritisch sind Regeln, die Franchisenehmer ohne sachlichen Grund einschränken, etwa bei der eigenen Preisgestaltung. Einen guten Überblick gibt die Kanzlei Noerr in ihrem Beitrag zu Social-Media-Guidelines in Franchisesystemen.
Geschäftlich genutzte Profile brauchen eine leicht erreichbare Anbieterkennzeichnung. Jeder Standort verlinkt deshalb in der Profilbeschreibung auf sein eigenes Impressum.
Personen dürfen nur mit Einwilligung gezeigt werden, das gilt für Kundschaft ebenso wie für Mitarbeitende. Dokumentieren Sie Einwilligungen und regeln Sie, was beim Ausscheiden von Mitarbeitenden mit Bildern passiert.
Legen Sie im Franchisevertrag fest, wem Standortprofile mit Ihrer Marke gehören und was bei Vertragsende mit ihnen geschieht. Administratorrechte der Zentrale von Beginn an vermeiden späteren Streit.
Hinweis: Diese Vorlage und die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Richtlinie vor der Einführung von einer auf Franchiserecht spezialisierten Kanzlei prüfen.
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Testen Sie PostMind 14 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte nötig.
14 Tage kostenlos testenMindestens: welche Profile und Plattformen genutzt werden, Tonalität und Gestaltung, erwünschte Inhalte und Tabu-Themen, Bildrechte und Einwilligungen, Impressum und Werbekennzeichnung, der Umgang mit Kritik sowie Freigaben und Ansprechpartner.
Sie wird in der Regel über den Franchisevertrag oder das Systemhandbuch verbindlich. Vorgaben, die dem einheitlichen Auftritt und dem Ansehen des Systems dienen, sind grundsätzlich zulässig. Lassen Sie die konkrete Fassung von einer auf Franchiserecht spezialisierten Kanzlei prüfen.
Geschäftlich genutzte Social-Media-Profile brauchen eine leicht erreichbare Anbieterkennzeichnung. In der Praxis genügt meist ein gut sichtbarer Link auf das Impressum des Standorts in der Profilbeschreibung.
Nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen. Die Einwilligung sollte dokumentiert werden, zum Beispiel über ein kurzes Formular oder eine schriftliche Bestätigung per Nachricht.
Das sollte der Franchisevertrag regeln. Üblich ist, dass Profile mit dem Markennamen bei Vertragsende an die Zentrale übergehen oder gelöscht werden. Deshalb sollte die Zentrale von Anfang an Administratorrechte haben.